Erstberatung / Der Beginn unserer Zusammenarbeit

Was ist eine Erstberatung? Was kann eine Erstberatung leisten?

 

 

Die Erstberatung ist eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Sie ist kostenpflichtig, gleich ob die Beratung mündlich oder telefonisch erfolgt. Eine schriftliche Zusammenfassung der Erstberatung erfolgt nicht.  Unsere Mandanten erhalten einen ersten, kompetenten Überblick über das geschilderte Rechtsproblem. Für Verbraucher berechnen wir -je nach Beratungsgegenstand - nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einen Betrag von 150,00 € netto bis 190,00 € netto und für Unternehmer einen Betrag von 200,00 € netto bis 250,00 € netto pro Erstberatung vor, sofern keine anderweitige Gebührenvereinbarung getroffen wird.

 

Soweit Sie eine Deckungszusage für eine Erstberatung von Ihrer Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten unserer Inanspruchnahme, eventuell unter Berücksichtigung einer entsprechenden Selbstbeteiligung. 

 

Unsere Leistungen gehen dann über eine Erstberatung hinaus, wenn das Mandat ein Tätigwerden nach außen hin erfordert oder der Mandant mit der hiesigen Leistung alleine nach außen in Erscheinung treten möchte. In diesen Fällen fällt in zivilrechtlichen Angelegenheiten eine Geschäftsgebühr an, die sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit richtet.