Seit dem 1. Juni 2026 verstärkt Rechtsanwältin Gerathewohl das Team von Kaiser und Kollegen und leitet den neu gegründeten Arbeitsrechtsbereich.
Strategisch, direkt und konsequent auf der Seite der Arbeitgeber.
Bei Kaiser und Kollegen verbinden wir juristische Präzision mit einem klaren Verständnis für betriebliche Realitäten. Kein Fachjargon, keine Umwege – sondern direkte, umsetzbare Lösungen, die Ihr Unternehmen wirklich weiterbringen.
Seit 1. Juni 2026 ergänzt Kaiser und Kollegen sein Beratungsportfolio um einen neuen, eigenständigen Bereich: Arbeitsrecht.
Wir beraten Arbeitgeber, Geschäftsleitung und HR-Verantwortliche in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts – strategisch, rechtssicher und konsequent an Ihren unternehmerischen Zielen ausgerichtet.
Wir liefern keine Gutachten für die Schublade – sondern Lösungen, die Sie in Ihrem Unternehmen tatsächlich umsetzen können. Klar im Recht. Klar im Umgang.
Sie schildern uns Ihre Situation – offen und ohne Vorbereitung. Wir hören zu, stellen die richtigen Fragen und geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung. Kostenlos und unverbindlich.
Wir prüfen Ihren Fall rechtlich im Detail, bewerten Risiken und Chancen – realistisch und ohne Beschönigung. Sie wissen danach genau, wo Sie stehen und welche Optionen Sie haben.
Wir entwickeln einen klaren Handlungsplan, abgestimmt auf Ihr Unternehmen und Ihre Ziele. Keine Theorie – sondern konkrete, umsetzbare Schritte, die Sie in der Praxis wirklich gehen können.
Wir setzen die vereinbarte Strategie gemeinsam mit Ihnen um – ob Vertragsgestaltung, Verhandlung oder Gerichtsverfahren. Verlässlich, direkt und bis zum erfolgreichen Abschluss.
Die Automobilbranche hat ihre eigenen Spielregeln – auch im Arbeitsrecht. Schichtmodelle, Provisionsstrukturen, Betriebsräte in Verkauf und Werkstatt, saisonale Schwankungen und Personalveränderungen im Handel: Wer Autohäuser rechtlich begleiten will, muss ihre Welt kennen.
Genau das ist unser Ansatz.
Im Rahmen unseres Autohauskonzepts vertreten wir ausschließlich Autohäuser als Arbeitgeber – nicht die einzelnen Beschäftigten. Dieser klare Fokus ermöglicht uns eine ungeteilte Loyalität gegenüber dem Autohaus und eine tiefe Spezialisierung auf die Bedürfnisse der Branche.
Von der Vertragsgestaltung für Verkaufsberater über Betriebsvereinbarungen im Service bis hin zur rechtssicheren Begleitung von Restrukturierungen, wir kennen die betriebliche Realität eines Autohauses. Und wir setzen Ihre Interessen durch.
Von der Vertragsgestaltung bis zur Prozessführung – wir begleiten Arbeitgeber in jeder Phase der Arbeitsbeziehung.
Rechtssichere Arbeitsverträge, individuelle Klauselgestaltung und maßgeschneiderte Vertragsmuster. Wir schaffen die vertragliche Grundlage, auf der Ihr Betrieb sicher aufbaut – von der Einstellung bis zur Probezeit.
Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsrechte und Einigungsstellenverfahren – wir begleiten Sie strategisch in der Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen. Klar, konstruktiv und mit dem Fokus auf Ihre Ziele.
Rechtssichere Betriebsstrukturen, Sicherung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und EU-Richtlinien, Einhaltung und Wahrung interner Richtlinien und Datenschutz im HR-Bereich – wir schaffen Sicherheit im laufenden Betrieb und reduzieren Ihr Haftungsrisiko dauerhaft.
Von der Ermahnung, zur Abmahnung über die Kündigung bis hin zur Aufhebungsvereinbarung: Wir gestalten Trennungsprozesse rechtlich sauber, effizient und so konfliktvermeidend wie möglich.
Wenn alle Verhandlungen nicht zu einer Einigung führen, vertreten wir Sie konsequent u.a. vor dem Arbeitsgericht – mit klarer Strategie, erfahrener Prozessführung und dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Ihr Unternehmen zu erzielen.
Rechtssichere Betriebsstrukturen, Sicherung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und EU-Richtlinien, Einhaltung und Wahrung interner Richtlinien und Datenschutz im HR-Bereich – wir schaffen Sicherheit im laufenden Betrieb und reduzieren Ihr Haftungsrisiko dauerhaft.
Unser Schwerpunkt liegt klar auf der Arbeitgeberseite – insbesondere im Rahmen unseres Autohauskonzepts vertreten wir ausschließlich Autohäuser als Arbeitgeber. Außerhalb dieses Konzepts vertreten wir jedoch auch Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Sprechen Sie uns einfach an – wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie offen und unverbindlich.
info@kaiser-und-kollegen.de
Mo. – Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr; 14.00 – 18.00 Uhr