Zuletzt aktualisiert am 31. Oktober 2021
Ab dem 09.11.2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. Oft herrscht aber Unklarheit, bei welchen Taten die neuen Sanktionen greifen. Maßgeblich ist der Tattag. Kam es beispielsweise am 31.10.2021 zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung, aber der Bußgeldbescheid kommt erst am 15.11.2021, gilt noch der alte Bußgeldkatalog. Wird man am 09.11.2021 geblitzt, ist das neue Recht anzuwenden. Was sich nicht geändert hat ist die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid. Die beträgt weiterhin 14 Tage. Hier sollte keine Zeit verloren gehen.
Die Mitarbeiter und Kunden unserer Kfz-Betriebe, Autohäuser und Autohausgruppen können sich auf eine vollständige Betreuung im automotiven Bereich verlassen. Dazu gehört auch das Ordnungswidrigkeitenrecht.