Was hat das Gesetz für faire Verbraucherverträge mit Kürzungen der Versicherungen im Kaskofall zu tun?
Sehr viel! Denn das Gesetz für faire Verbraucherverträge hilft KFZ-Betrieben bei Kürzungen im Kaskobereich.
Mit diesem Gesetz ist das Abtretungsverbot in den Kaskoverträgen der Versicherungen gefallen. Die Kunden können somit den KFZ-Betrieben ihre Forderung aus einem Kaskovertrag ordentlich abtreten.
Kommt es nach der Rechnungsstellung zu einer Kürzung durch die Kaskoversicherung, kann der KFZ-Betrieb viel besser seine Forderung verfolgen.
„Das Autohaushauskonzept“ kümmert sich auch um die Verfolgung von Kaskokürzungen bei seinen teilnehmenden Autohäusern und KFZ-Betrieben; und das ebenso vollständig digital wie bei der Bearbeitung von Haftpflichtschäden.
Entlastung der Servicemitarbeiter im Kaskobereich ist das Ergebnis!
Wer möchte diese weitreichende Entlastung in seinem automotiven Betrieb nicht erreichen?