Kürzungen im Kaskofall! Was jetzt?

Was hat das Gesetz für faire Verbraucherverträge mit Kürzungen der Versicherungen im Kaskofall zu tun?

Sehr viel! Denn das Gesetz für faire Verbraucherverträge hilft KFZ-Betrieben bei Kürzungen im Kaskobereich.

Mit diesem Gesetz ist das Abtretungsverbot in den Kaskoverträgen der Versicherungen gefallen. Die Kunden können somit den KFZ-Betrieben ihre Forderung aus einem Kaskovertrag ordentlich abtreten.

Kommt es nach der Rechnungsstellung zu einer Kürzung durch die Kaskoversicherung, kann der KFZ-Betrieb viel besser seine Forderung verfolgen.

„Das Autohaushauskonzept“ kümmert sich auch um die Verfolgung von Kaskokürzungen bei seinen teilnehmenden Autohäusern und KFZ-Betrieben; und das ebenso vollständig digital wie bei der Bearbeitung von Haftpflichtschäden.

Entlastung der Servicemitarbeiter im Kaskobereich ist das Ergebnis!

Wer möchte diese weitreichende Entlastung in seinem automotiven Betrieb nicht erreichen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

You may also like these